Willkommen in der Schweiz

Telefonat mit den Einwohnerdiensten der Stadt Laufenburg. Ich frage nach, ob und wann ich einen Grenzgängerausweis bekomme. Ich habe seit Januar 2024 ein Redaktionsbüro in der Schweiz. Wir schreiben den 2. Oktober desselben Jahres. Die freundliche Dame erklärt mir, dass ich mit Zweitwohnsitz gemeldet bin. Einen Ausländer- oder Grenzgängerausweis könne ich aber nicht bekommen, weil ich kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz habe.

Ich frage nach, wie das gehen soll: In der Schweiz arbeiten und Miete zahlen, aber mich nicht in der Schweiz aufhalten. Sie denkt nach, dann kommt langsam die Erkenntnis: Das passt irgendwie nicht zusammen.

Sie verspricht, mal beim Migrationsamt des Kantons Aargau nachzufragen und sich wieder zu melden…


Kommentare

Eine Antwort zu „Willkommen in der Schweiz“

  1. Nachtrag: Eine Woche später meldeten sich die Einwohnerdienste mit dem Feedback, dass ich das Aufenthaltsrecht besitze. Die Frage nach dem Grenzgänger-Ausweis bleibt noch unbeantwortet. An der Grenze wollen die Schweizer Zöllner so etwas durchaus hin und wieder sehen.

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